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Die gute Qualität des gesamten Bauprojektes soll sich
in der Ausgewogenheit der Qualitäten der architektonischen
Gestaltung, der Baukonstruktion und der Bauausführung
manifestieren.
Der Erhalt einer guten Qualität soll während der
Planung und der Realisierung des Projektes immer der Erreichung
der Termin- und Kostenziele gleichgesetzt werden.
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Die Kosten müssen in jeder Projektphase frühzeitig
und realistisch ermittelt und überarbeitet werden.
Leistungsveränderungen dürfen nur vorgenommen
werden, wenn deren Kostenfolgen definiert und von der Bauherrschaft
bewilligt sind.
Dem Bauherrn ist durch eine transparente Darstellung von
Kosten- und Leistungskontrollen Gewähr zu geben, jederzeit
über den Stand der Leistungen und der Kosten informiert
zu sein.
Eventuelle Kostenabweichungen in Einzelgebieten müssen
in jedem Projektstadium frühzeitig erkannt und deren
Folgen analysiert werden.
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Die Zwischen- und Endtermine werden immer auf realistischer
Basis und immer in Rückkoppelung zur Bauherrschaft
definiert.
Allfällige Terminabweichungen müssen frühzeitig
erkannt und deren Folgen analysiert werden.
Die Bauherrschaft muss immer über den Stand der Termine
informiert sein.
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